Lieferverzug beim Neuwagen: Nachfrist setzen, Rücktritt prüfen, Alternativen klären
Bei einer verspäteten Neuwagenlieferung entscheidet nicht allein die Zahl der vergangenen Wochen darüber, welche Rechte Sie haben. Maßgeblich sind der tatsächlich vereinbarte Liefertermin, die einbezogenen Verkaufsbedingungen und die Frage, ob der Verkäufer bereits in Verzug ist. Gerade bei einem unverbindlichen Liefertermin kann ein vorschnell erklärter Rücktritt deshalb ebenso problematisch sein wie monatelanges Warten ohne nachvollziehbare Fristen und schriftliche Nachweise.
Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die Situation in der richtigen Reihenfolge einzuordnen: Sie prüfen Vertrag und Liefertermin, unterscheiden unverbindliche Prognose und verbindliche Zusage, klären den aktuellen Status schriftlich und setzen – wenn die Voraussetzungen vorliegen – eine Lieferaufforderung beziehungsweise angemessene Nachfrist. Danach können Sie belastbarer zwischen weiterem Warten, einer Übergangslösung und einem möglichen Rücktritt entscheiden. Checklisten und Mustertexte zeigen, welche Angaben und Belege Sie dafür sichern sollten.
Rechtsstand: August 2026. Die rechtliche Einordnung bezieht sich auf deutsches Kaufrecht und berücksichtigt die von VDA, VDIK und ZDK empfohlenen Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Stand 01/2022), soweit solche Bedingungen wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Abweichende Vertragsbedingungen können zu einem anderen Ablauf führen.
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- Vertrag zuerst: Prüfen Sie, welcher Liefertermin tatsächlich vereinbart wurde und welche Verkaufsbedingungen Bestandteil des Vertrags sind.
- Unverbindlicher Termin: Gelten die Neuwagen-Verkaufsbedingungen 01/2022, können Sie den Verkäufer grundsätzlich sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Termins zur Lieferung auffordern; mit Zugang dieser Aufforderung kommt er nach diesen Bedingungen in Verzug.
- Verbindlicher Termin: Bei wirksam vereinbartem verbindlichem Liefertermin tritt der Verzug nach den Neuwagen-Verkaufsbedingungen bereits mit dessen Überschreitung ein.
- Rücktritt: Für einen Rücktritt ist grundsätzlich zusätzlich eine angemessene Frist zur Lieferung erforderlich, sofern kein gesetzlicher oder vertraglicher Ausnahmefall vorliegt. Der ADAC nennt bei den gängigen Neuwagen-Verkaufsbedingungen etwa zwei Wochen als Orientierung.
- Alles schriftlich: Sichern Sie Vertrag, Bedingungen, Lieferprognosen, Schreiben und Zugangsbelege. Dokumentieren Sie auch zusätzliche Kosten, wenn später Schadensersatz geprüft werden soll.
Wann liegt Lieferverzug vor?
Ob der Verkäufer bereits in Verzug ist, lässt sich nur aus Vertrag, Liefertermin und den wirksam einbezogenen Bedingungen ableiten. Eine verspätete Prognose ist deshalb nicht automatisch dasselbe wie rechtlicher Lieferverzug.
1. Vertrag und Liefertermin prüfen
Lesen Sie Bestellung, Annahme oder Auftragsbestätigung und die darin einbezogenen Verkaufsbedingungen zusammen. Achten Sie darauf, ob der Liefertermin ausdrücklich als verbindlich oder unverbindlich bezeichnet ist. Ein konkretes Datum oder eine Kalenderwoche ist nicht allein deshalb verbindlich, weil die Angabe genau wirkt.
2. Gesetzlichen Verzug und Vertragsbedingungen auseinanderhalten
Nach § 286 BGB setzt Verzug grundsätzlich eine fällige Leistung und eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit voraus; in gesetzlich geregelten Fällen ist eine Mahnung entbehrlich. Die von VDA, VDIK und ZDK empfohlenen Neuwagen-Verkaufsbedingungen konkretisieren den Ablauf zusätzlich: Bei einem unverbindlichen Liefertermin kann der Käufer sechs Wochen nach dessen Überschreitung zur Lieferung auffordern; mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer nach diesen Bedingungen in Verzug. Bei einem verbindlichen Liefertermin tritt der Verzug dort bereits mit dessen Überschreitung ein.
Besonderheit Lagerfahrzeug: In den Neuwagen-Verkaufsbedingungen 01/2022 verkürzt sich die Sechs-Wochen-Frist bei einem beim Verkäufer vorhandenen Fahrzeug auf zehn Tage. Bei Nutzfahrzeugen gelten teilweise andere Zeiträume.
3. Rücktritt ist ein eigener Schritt
Verzug und Rücktritt sind nicht dasselbe. Nach § 323 BGB ist für den Rücktritt wegen ausbleibender Lieferung grundsätzlich eine erfolglos abgelaufene angemessene Frist zur Leistung erforderlich. Ausnahmen bestehen unter anderem bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung oder bei besonderen Terminvereinbarungen, bei denen die rechtzeitige Leistung für den Käufer erkennbar wesentlich war. Auch die Neuwagen-Verkaufsbedingungen verlangen für den Rücktritt nach dem dort geregelten Verzugsablauf grundsätzlich eine zusätzliche angemessene Lieferfrist.
4. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen gesondert prüfen
Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen 01/2022 sehen für bestimmte unverschuldete Fälle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen beim Verkäufer oder seinen Lieferanten eine Verschiebung der Termine und Fristen um die Dauer der Störung vor. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, räumen diese Bedingungen dem Käufer ein Rücktrittsrecht ein. Ob die konkrete Verzögerungsursache tatsächlich unter eine solche Klausel fällt, kann im Einzelfall streitig sein.
Für gewerbliche Käufer: Haftungsbegrenzungen und Anspruchsvoraussetzungen können anders ausgestaltet sein als bei Verbrauchern. Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen enthalten beispielsweise für Unternehmer eigene Beschränkungen beim Schadensersatz statt der Leistung. Prüfen Sie deshalb gerade bei Firmenfahrzeugen die vereinbarte Vertragsfassung und nicht nur allgemeine Verbraucherhinweise.
Lieferverzug klären: in vier Schritten vorgehen
Ein klarer Ablauf verhindert, dass Statusanfragen, Mahnung, Nachfrist und Rücktritt miteinander vermischt werden. Gehen Sie deshalb vom Vertrag aus und eskalieren Sie erst, wenn der vorherige Schritt rechtlich und praktisch eingeordnet ist.
Schritt 1 – Vertragslage festhalten: Notieren Sie den vereinbarten Liefertermin, seine Kennzeichnung als verbindlich oder unverbindlich und die einbezogenen Verkaufsbedingungen. Speichern Sie die bei Vertragsschluss geltende Fassung als PDF.
Schritt 2 – Status schriftlich klären: Fragen Sie nach dem aktuell bestätigten Fahrzeugstatus, dem Grund der Verzögerung und einer konkreten Lieferprognose. Eine Statusanfrage ersetzt noch keine Mahnung oder Nachfrist, schafft aber eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Schritt 3 – Lieferung verlangen und gegebenenfalls Nachfrist setzen: Sobald die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, fordern Sie den Verkäufer nachweisbar zur Lieferung auf. Wenn Sie einen späteren Rücktritt vorbereiten, setzen Sie zusätzlich eine angemessene Lieferfrist. Bei den gängigen Neuwagen-Verkaufsbedingungen nennt der ADAC nach der Sechs-Wochen-Phase ungefähr zwei Wochen als Orientierung; die Angemessenheit hängt dennoch vom Einzelfall ab.
Schritt 4 – Nach Fristablauf entscheiden: Ist die maßgebliche Frist erfolglos abgelaufen, prüfen Sie bewusst, ob Sie weiter warten, eine Übergangslösung oder ein alternatives Fahrzeug vereinbaren oder den Rücktritt erklären. Wenn Sie Schadensersatz verlangen möchten, müssen zusätzlich dessen Voraussetzungen – insbesondere Verzug, Vertretenmüssen und ein nachweisbarer Schaden – geprüft werden.
Praxisregel: Schreiben Sie nicht gleichzeitig „Ich warte weiter“ und „Ich trete zurück“. Jede Nachricht sollte eindeutig erkennen lassen, welchen Status Sie verlangen, welche Frist gilt und welche Erklärung Sie tatsächlich abgeben.
Dokumentation: Termine, Zusagen und Nachweise sichern
Sie brauchen vor allem eine Dokumentation, die sich schnell nachvollziehen lässt: Was war vereinbart, was ist passiert, was haben Sie schriftlich gefordert und wann ist das Schreiben zugegangen?
Wichtig: Bestätigen Sie wichtige Informationen aus Telefonaten noch am selben Tag kurz per E-Mail, zum Beispiel mit „wie soeben besprochen …“. So entsteht eine nachvollziehbare schriftliche Dokumentation.
Wenn bereits eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr gezahlt wurde, prüfen Sie zusätzlich, welche Bedingungen für Bindung und Rückzahlung schriftlich vereinbart wurden. Dafür kann Ihnen der Guide Anzahlung beim Autokauf: Reservierung sicher regeln als Ergänzung dienen.
- ☐ Bestellung: Bestellformular als PDF oder Scan einschließlich des vollständigen Textes zum Liefertermin sichern.
- ☐ Vertragsschluss: Annahme oder Auftragsbestätigung und das Datum ihres Zugangs dokumentieren.
- ☐ Verkaufsbedingungen: Die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung vollständig als PDF sichern.
- ☐ Lieferkommunikation: E-Mails und relevante Chats mit Datum, Prognose und Ansprechpartner dauerhaft speichern.
- ☐ Telefonate: Datum, Uhrzeit, Name und Kernaussage notieren und wichtige Zusagen anschließend per E-Mail bestätigen.
- ☐ Eigene Schreiben: Lieferaufforderung, Nachfrist und gegebenenfalls Rücktritt jeweils zusammen mit Versand- oder Zugangsbeleg sichern.
- ☐ Zusatzkosten: Mietwagen, ÖPNV, Umbuchungen oder andere Verzögerungskosten nur mit Datum, Anlass und Beleg dokumentieren.
Welche Angaben sollten Sie vom Händler anfordern?
Für Ihre Entscheidung brauchen Sie konkrete Angaben statt allgemeiner Erklärungen. Je unklarer die Antworten bleiben, desto wichtiger ist eine schriftliche Klärung.
Wenn Sie weitere strukturierte Rückfragen vor der Unterschrift benötigen, ergänzt 10 Fragen ans Autohaus vor der Unterschrift Ihren Fragenkatalog sinnvoll.
- ☐ Fahrzeugstatus: Welchen Status kann der Händler für Ihre konkrete Bestellung aktuell bestätigen – etwa bestellt, zugeteilt, in Produktion, produziert, im Transport oder eingetroffen?
- ☐ Lieferprognose: Welches konkrete Datum oder welche Kalenderwoche wird aktuell genannt, und wie belastbar ist diese Angabe?
- ☐ Fahrzeugzuordnung: Ist bereits eine VIN/FIN vorhanden oder lässt sich die Bestellung zumindest über eine eindeutige interne Bestellnummer zuordnen?
- ☐ Verzögerungsgrund: Welche konkrete Ursache wird genannt und welche Abhängigkeit ist noch offen, etwa Produktion, Teileversorgung, Freigabe oder Transport?
- ☐ Bestellumfang: Bleiben Preis, Ausstattung und vereinbarte Ausführung unverändert? Abweichungen sollten vor einer Zustimmung vollständig schriftlich beschrieben werden.
- ☐ Übergangslösung: Gibt es Ersatzmobilität, Mietwagenkonditionen, ein alternatives Fahrzeug oder Kulanz? Kosten, Dauer und Bedingungen schriftlich festhalten.
- ☐ Nächste Rückmeldung: Ein konkretes Datum vereinbaren, bis zu dem Sie erneut einen Status erhalten – nicht nur „wir melden uns“.
Weiteres Vorgehen: warten, Übergangslösung oder Rücktritt
Wenn Vertragslage, Status und Fristen dokumentiert sind, können Sie die Alternativen nach denselben Kriterien vergleichen: zusätzlicher Zeitbedarf, finanzielle Folgen, Planungssicherheit und die Frage, wie viel Vertrauen Sie noch in die aktuelle Lieferprognose haben.
Option 1 – Weiter warten: Das kann sinnvoll sein, wenn eine nachvollziehbare und für Sie akzeptable neue Prognose vorliegt. Legen Sie trotzdem einen festen Prüftermin fest, an dem Sie die Situation erneut bewerten, falls sich der Status bis dahin nicht verbessert.
Option 2 – Übergangslösung oder anderes Fahrzeug: Ein Ersatzfahrzeug, Mietwagen oder kurzfristig verfügbares Alternativfahrzeug kann die Verzögerung überbrücken. Klären Sie Kosten, Versicherung, Laufzeit, Rückgabe und die Wirkung auf den bestehenden Kaufvertrag schriftlich, bevor Sie zusagen.
Option 3 – Rücktritt: Ein Rücktritt sollte erst erklärt werden, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Im Regelfall gehört dazu eine erfolglos abgelaufene angemessene Lieferfrist; Ausnahmen ergeben sich aus § 323 BGB und gegebenenfalls aus den vereinbarten Verkaufsbedingungen.
Schadensersatz wegen Verzögerung: Dafür reicht die verspätete Lieferung allein nicht. Nach §§ 280 und 286 BGB müssen unter anderem Verzug, Vertretenmüssen und ein konkreter Schaden vorliegen. Vertragliche Neuwagen-Verkaufsbedingungen können Ansprüche zusätzlich begrenzen; in der empfohlenen Fassung 01/2022 ist ein Verzugsschaden bei leichter Fahrlässigkeit beispielsweise auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Bewahren Sie deshalb Belege für tatsächlich entstandene Mehrkosten auf, ohne deren Erstattung vorab als sicher anzusehen.
Wenn die Lieferung plötzlich kurzfristig möglich wird: Lassen Sie sich nicht zu einer unvorbereiteten Abholung drängen. Der Guide Zulassung & Versicherung vor Abholung hilft bei den organisatorischen Schritten; für die Fahrzeugprüfung selbst nutzen Sie Neuwagen-Übergabe: Check & Protokoll.
Vorlagen: Status anfragen, Lieferung verlangen und Rücktritt erklären
Vor Verwendung prüfen: Die Vorlagen ersetzen nicht die Einordnung Ihres Vertrags. Insbesondere Vorlage 2 und 3 sollten erst verwendet werden, wenn Fälligkeit, vereinbarte Verkaufsbedingungen und die erforderlichen Fristen geklärt sind.
Vorlage 1 – Lieferstatus anfragen
Betreff: Neuwagen-Bestellung [Bestellnummer] – Bitte um schriftlichen Lieferstatus
Guten Tag [Name],
zu meiner Bestellung vom [Datum] (Fahrzeug: [Modell/Variante], Bestellnummer: [XYZ]) bitte ich um eine schriftliche Auskunft zum aktuellen Status und zum derzeit erwarteten Liefertermin.
Bitte teilen Sie mir mit, welchen Status Sie für meine konkrete Bestellung aktuell bestätigen können, welches Datum beziehungsweise welche Kalenderwoche derzeit erwartet wird und ob sich Preis, Ausstattung oder sonstige Bestandteile der Bestellung verändert haben.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Vorlage 2 – Lieferung verlangen und Frist setzen
Betreff: Aufforderung zur Lieferung – Bestellung [Bestellnummer]
Guten Tag [Name],
der für meine Bestellung vom [Datum], Bestellnummer [XYZ], vereinbarte Liefertermin beziehungsweise Lieferzeitraum ist überschritten. Nach Prüfung der für meinen Vertrag geltenden Fristen fordere ich Sie hiermit auf, das bestellte Fahrzeug bis spätestens zum [konkretes Datum] zu liefern.
[Falls relevant ergänzen: Der unverbindliche Liefertermin [Datum/KW] ist inzwischen um die nach den vereinbarten Neuwagen-Verkaufsbedingungen vorgesehene Wartefrist überschritten.]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir den konkreten Lieferstatus schriftlich mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Vorlage 3 – Rücktritt nach erfolglosem Fristablauf
Betreff: Rücktritt vom Kaufvertrag – Bestellung [Bestellnummer]
Guten Tag [Name],
mit Schreiben vom [Datum] habe ich Sie zur Lieferung des Fahrzeugs [Modell/Variante], Bestellung vom [Datum], Bestellnummer [XYZ], bis zum [Datum] aufgefordert. Die gesetzte Frist ist ohne Lieferung verstrichen.
Da die Voraussetzungen nach meiner Prüfung erfüllt sind, erkläre ich hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag. Bitte bestätigen Sie mir die Rückabwicklung schriftlich und teilen Sie mir mit, wie und bis wann gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Fehlannahmen und Warnzeichen
- Fehlannahme: „Ich muss jede Verzögerung hinnehmen.“ – Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde und welche Schritte Ihnen danach offenstehen. Klären Sie den Status schriftlich und dokumentieren Sie Fristen und Reaktionen.
- Fehlannahme: „Telefon reicht.“ – Telefonate können bei der Klärung helfen, sind später aber schwerer nachzuweisen. Bestätigen Sie wichtige Aussagen deshalb anschließend per E-Mail.
- Fehlannahme: „Der Händler muss den genauen Liefertermin kennen.“ – Bei Zuteilung, Produktion oder Transport können Unsicherheiten bestehen. Bitten Sie deshalb um eine möglichst konkrete schriftliche Prognose statt um allgemeine Zusagen.
Warnzeichen: Wenn mindestens einer der folgenden Punkte auftritt, sollten Sie den Status und die nächsten Schritte schriftlich klären und die Kommunikation dokumentieren.
- Sie erhalten wiederholt nur vage Aussagen wie „bald“ oder „steht kurz davor“, aber weder ein Datum beziehungsweise eine Kalenderwoche noch einen konkreten Status.
- Prognosen verschieben sich mehrfach ohne nachvollziehbare Begründung.
- Man bittet Sie um „Geduld“, lehnt aber eine schriftliche Bestätigung ab.
- Es werden Änderungen bei Ausstattung oder Preis genannt, ohne eindeutig zu dokumentieren, welche Version der Bestellung gilt.
FAQ: Lieferverzug beim Neuwagen
Muss ich vor einem Rücktritt immer eine Nachfrist setzen?
- Grundsätzlich verlangt § 323 Abs. 1 BGB eine erfolglos abgelaufene angemessene Frist zur Leistung. Das Gesetz kennt jedoch Ausnahmen, etwa bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung oder bei bestimmten wesentlichen Terminvereinbarungen. Prüfen Sie zusätzlich die Vertragsbedingungen, bevor Sie den Rücktritt erklären.
Wie lang sollte die Nachfrist sein?
- Die Frist muss angemessen sein; eine starre gesetzliche Zahl gibt es dafür nicht. Für den Ablauf nach den gängigen Neuwagen-Verkaufsbedingungen nennt der ADAC nach Überschreiten der dortigen Sechs-Wochen-Frist ungefähr zwei Wochen als Orientierung. Besondere Umstände können eine andere Frist rechtfertigen.
Was ist der Unterschied zwischen verbindlichem und unverbindlichem Liefertermin?
- Entscheidend ist die vertragliche Einordnung, nicht nur die Genauigkeit des Datums. Bei den Neuwagen-Verkaufsbedingungen 01/2022 kommt der Verkäufer bei Überschreiten eines verbindlichen Liefertermins unmittelbar in Verzug. Bei einem unverbindlichen Termin sieht diese Vertragsfassung zunächst grundsätzlich eine zusätzliche Sechs-Wochen-Phase vor, bevor der Käufer zur Lieferung auffordern kann.
Reicht es, wenn ich den Händler mehrfach angerufen habe?
- Für die praktische Abstimmung kann ein Telefonat helfen. Wenn eine Erklärung später rechtlich oder organisatorisch wichtig wird, sollten Sie Inhalt und Zugang jedoch nachvollziehbar dokumentieren. Bestätigen Sie wesentliche Aussagen per E-Mail und versenden Sie Lieferaufforderung, Fristsetzung oder Rücktritt so, dass der Zugang belegbar bleibt.
Kann ich einen Mietwagen oder andere Mehrkosten verlangen?
- Ein Erstattungsanspruch entsteht nicht automatisch durch die Verspätung. Für Schadensersatz wegen Verzögerung müssen insbesondere Verzug, Vertretenmüssen und ein nachweisbarer Schaden vorliegen; vereinbarte Verkaufsbedingungen können die Haftung zusätzlich begrenzen. Bewahren Sie Belege auf und trennen Sie einen möglichen Rechtsanspruch von freiwilliger Kulanz oder einer angebotenen Ersatzmobilität.
Was ändert sich, wenn höhere Gewalt oder eine Betriebsstörung genannt wird?
- Dann sollte zuerst die konkrete Vertragsklausel geprüft werden. Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen 01/2022 sehen für bestimmte unverschuldete Störungen eine Verschiebung der Fristen um die Dauer der Störung vor und erlauben bei einem dadurch verursachten Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten den Rücktritt. Ob der tatsächlich genannte Grund die Klausel erfüllt, ist eine eigene Frage.
Gilt derselbe Ablauf auch beim Leasing?
- Nicht ohne Weiteres. Beim Leasing können Händler und Leasinggeber unterschiedliche Rollen haben, und die maßgebliche Lieferpflicht ergibt sich aus den konkreten Vertragsunterlagen. Die Grundprinzipien – Vertragspartner bestimmen, Lieferzusage prüfen, schriftlich dokumentieren und Fristen erst danach ableiten – bleiben hilfreich, die Anspruchswege können aber abweichen.
Wie möchten Sie weitermachen?
Quellen
- Gesetze im Internet — § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
- Gesetze im Internet — § 286 BGB – Verzug des Schuldners
- Gesetze im Internet — § 323 BGB – Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
- VDIK / VDA / ZDK — Verkaufsbedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen und Neuwagen-Verkaufsbedingungen, Stand 01/2022
- ADAC — Lieferprobleme bei Neuwagen: Rechte bei Lieferverzug
- Bayern.Recht — AG Fürth, Urteil vom 17.03.2025 – 340 C 1114/24: Verzug und höhere Gewalt